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Allgemeine
Geschäftsbedingungen : Die Kunden werden ausdrücklich auf diese
AGB`s hingewiesen.
(1) Bei einer langfristigen Absage 2 bis 4 Wochen durch
den Auftraggeber, werden die schon angefallenen Kosten, und die Zeit,
in Rechnung gestellt.
(2) Bei einer Kurzfristigen Absage von einem Künstler (
Stripperin oder Stripper ) 7 bis 13 Tage durch den Auftraggeber, werden
50% der Vergütung fällig.
(3) Bei einer Absage bis 6 Tage vor dem Veranstaltungstag, werden
75% der Vergütung fällig.
(4) Bei einer Absage am Veranstaltungstag oder sind die Künstler
Stripperin Stripper am Veranstaltungsort angekommen und erhalten dort
die Absage, durch den Auftraggeber, ist die 100-%ige Vergütung in
Bar (Bargeld) fällig.
(5) Auch wenn die Künstler ( Stripperin oder Stripper ),
kurz verspätet am Veranstaltungsort ankommen, rechtfertigt diese
Verspätung (jedoch höchstens 45 min.), eine Absage nicht und
die Vergütung ist ohne Abzüge zu Zahlen, außer es wird
kurzfristig, schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen, die immer
durch den Inhaber der Firma Red Mile Service bestätigt werden muss.
(6) Der Auftragnehmer und die Künstler sind in der Ausgestaltung
und Darbietung des Programms frei. An und Charakter der Darbietung (Erotikshows
beinhaltet immer einen voll Strip) sind dem Auftraggeber bekannt.
Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers (der Auftraggeber
kann auch einen voll Strip bei einer Erotikshow durch eine Stripperin
und Stripper verbieten) oder eines Dritten unterliegt der Auftragnehmer
sowie der Künstler vor Ort nicht.
Der Auftraggeber trägt Sorge für saubere, ordentliche der Jahreszeit
entsprechend geheizte Umkleideräume mit Spiegel. Auch hat der Auftraggeber
dafür sorge zu tragen, das die Tänzer ( Stripper ) jedoch besonders
die Tänzerinnen Stripperin ) bei den Show-Events unterstützt
werden, notfalls von einem Angestellten des Auftraggebers oder durch ihn
selbst, kurzzeitig Hilfestellung zu leisten, falls dieses Verlangt wird.
Auch wenn es um die Sicherheit der Künstler geht, hierzu zählt
auch, das drauf zu achten ist, wenn auf einer Tanzfläche Glassplitter
u.a. liegen, das diese vor einem Auftritt gesäubert wird, auch muss
die Tänzerin, der Tänzer vor Diebstahl geschützt werden.
(a) Auch hat der Auftraggeber dafür zu sorgen das eine einwandfreie
Tonwiedergabeanlage mit CD Player vorhanden ist, das die Künstler
( Stripperin ) ihre eignen Strip Show´s CD abspielen können.
Ein hochwertiger CD Player kann von der Firma Red Mile Service gestellt
werden.
(b) Mittschnitt einer Strip Show, der Auftraggeber und andere
Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers ( Stripperin -
Stripper ) von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- und Bildträgern,
insbesondere Videoaufzeichnungen und Fotos vornehmen oder Film- oder Fernsehaufzeichnungen
durchführen oder durchführen zu lassen.
(7) Getränke und Speisen, für den Auftragnehmer, den
Künstler ( Stripperin oder Stripper ) und deren Begleitung (jedoch
höchstens eine Begleitperson), gehen auf Kosten des Auftraggebers,
soweit dieses einen Wert von 30,- € pro Person, Preisaushang des
Auftraggebers, nicht überschreitet.
(8) Nebenabsprachen und Streichungen, Mündliche Nebenabsprachen
wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen, der Vereinbarung
(Vertrages) bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Streichungen
in der Vereinbarung und in den Vereinbarungsbedingungen sind nicht zulässig
und gelten als nicht erfolgt.
(9) Vergütung, die Gage ist unmittelbar nach dem Auftritt
( Strip Show) an den Künstler auszuzahlen, zu bedonen ist, das jeder
Künstler als eingenständige Firma unterwegs ist und zur Rechnungstellung
selbst verandwortlich ist. Jedoch behält sich der Künstler das
Recht vor, auch kurz vor dem Event die Vergütung, Gage zu kassieren,
im Regelfall wird jedoch nach dem Event Kassiert. Bei der Vergütung
handelt es sich um eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des
Auftittvollumens, Art und Dauer des Vermittelten Künstlers ( Stripperin
oder Stripper ).
(a) Steuer, der Auftragnehmer und der Künstler ( Stripper
und Stripperin ) kommt für seine Steuern selbst auf.
(b) Gagengeheimnis, der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich,
keinen Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es
sei denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
(c) Gebühren und Bewilligungen, GEMA oder ähnliche
Gebühren, sowie Darbietungs- Tanzbewilligungen gem. §29a der
Gewerbeordnung sind Angelegenheit des Auftraggebers.
(d) Konventionalstrafe, als Konventionalstrafe wird gegenseitig
für den Fall der Schuldhaften Vertragsverletzung das laut der Vereinbarung
zu zahlende Entgelt, Vergütung vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche
sind damit ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger dem Auftragnehmer durch
die Vertragsverletzung entstandenen Reisekosten und Reisespesen.
(e) Kann der Künstler (Stripperin) infolge von Krankheit
die Vertragsleistungen nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche
aus dieser Vereinbarung (AGB´s) (Vertrag). Nach Anforderung
des Auftraggebers ist der Künstler verpflichtet, dem Auftraggeber
die Erkrankung durch ärztliches Attest nachzuweisen. Natürlich
wird der Künstler, ab bekannt werden des Ausfalles versuchen einen
geeigneten Ersatz zu finden.
(f) Risiko, das betriebliche und persönliche Risiko für
die Ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, trägt
der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer
oder Künstler da er als einenständige Firma unterwegs ist, nicht
verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen.
(10) Schlußbestimmungen:
(a) Die Vereinbarung muss vom Auftraggeber nachweislich 14 Tage
vor dem Event (Ausnahmen bei Kurzfristigen Buchungen von einer Stripperin
oder Stripper ) an den Auftragnehmer zurück gesendet werden, auch
erlangt die Unterschrift und die Vereinbarung des Auftragnehmers erst
dann seine volle Gültigkeit, wenn die Vereinbarung nachweislich vom
Auftraggeber an den Auftragnehmer geschickt wurde und der Auftragnehmer
diese erhalten hat.
(b) Auf der vorliegenden Vereinbarung ist ausschließlich
deutsches recht anwendbar.
(c) Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit der vorliegenden Vereinbarung ergeben, wurde die Stadt Nürnberg
als Gerichtsstand vereinbart.
(d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam
sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden umstand
verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Vereinbarungsbestimmungen tritt eine Regelung,
die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten,
sofern sie den betreffenden Punkt beachtet hätten, entsprechendes
gilt für Lücken dieser Vereinbarung.
(e) Die Firma Red Mile Service Inhaber G. Fischer
vermittelt auch selbstständige Künstler, die immer eigenverantwortlich
unterwegs sind und selbst den Kunden in Eigenverantwortung die Rechnung
stellen müssen, Red Mile Service übernimmt keine Haftung für
diese Künstler ( Stripperin, Stripper ), auch nicht für einen
Sachschaden denn die Künstler verurscht haben.
Falls Fragen zur Vereinbarung auftreten sollten, bitte
rufen Sie uns an, wir werden dann alle Unklarheiten beseitigen.
Wenn
Sie nun unsere AGB´s durchgelesen haben, können Sie nun Ihre
Stripperin, Ihren Stripper mit Partystrip für ihren Junggesellenabschied
in Erding Kelheim Fichtenau Wemding oder Straubing Donauwörth Schwäbisch
Hall und Coburg Kulmbach oder für ganz Bayern buchen auch in Crailsheim
Fürth Gunzenhausen Schwäbisch Hall. Wir vermitteln auch eine
Stripperin nach Volkach und Kitzingen, Bad Berneck eine Stripperin vielleicht
für Iphofen sowie Hallstadt und Manching Erding Wassertrüdingen
Feucht. das ist alles kein Problem, alle Künstler fahren überall
hin ob nach Bamberg, Würzburg so wie ganz Bayern ebenfalls Coburg
auch ein paar andere Bundesländer kommen noch in frage wie Aalen
Ellwangen Harburg Donauwörth und Nördlingen Langfurth, rufen
Sie einfach an. Auch für einen Junggesellenabschied mit Strip.
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