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Junggesellenabschied mit Stripperin oder Stripper
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen : Die Kunden werden ausdrücklich auf diese AGB`s hingewiesen.

(1) Bei einer langfristigen Absage 2 bis 4 Wochen durch den Auftraggeber, werden die schon angefallenen Kosten, und die Zeit, in Rechnung gestellt.

(2)
Bei einer Kurzfristigen Absage von einem Künstler ( Stripperin oder Stripper ) 7 bis 13 Tage durch den Auftraggeber, werden 50% der Vergütung fällig.

(3)
Bei einer Absage bis 6 Tage vor dem Veranstaltungstag, werden 75% der Vergütung fällig.

(4)
Bei einer Absage am Veranstaltungstag oder sind die Künstler Stripperin Stripper am Veranstaltungsort angekommen und erhalten dort die Absage, durch den Auftraggeber, ist die 100-%ige Vergütung in Bar (Bargeld) fällig.

(5)
Auch wenn die Künstler ( Stripperin oder Stripper ), kurz verspätet am Veranstaltungsort ankommen, rechtfertigt diese Verspätung (jedoch höchstens 45 min.), eine Absage nicht und die Vergütung ist ohne Abzüge zu Zahlen, außer es wird kurzfristig, schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen, die immer durch den Inhaber der Firma Red Mile Service bestätigt werden muss.

(6)
Der Auftragnehmer und die Künstler sind in der Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei. An und Charakter der Darbietung (Erotikshows beinhaltet immer einen voll Strip) sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers (der Auftraggeber kann auch einen voll Strip bei einer Erotikshow durch eine Stripperin und Stripper verbieten) oder eines Dritten unterliegt der Auftragnehmer sowie der Künstler vor Ort nicht.
Der Auftraggeber trägt Sorge für saubere, ordentliche der Jahreszeit entsprechend geheizte Umkleideräume mit Spiegel. Auch hat der Auftraggeber dafür sorge zu tragen, das die Tänzer ( Stripper ) jedoch besonders die Tänzerinnen Stripperin ) bei den Show-Events unterstützt werden, notfalls von einem Angestellten des Auftraggebers oder durch ihn selbst, kurzzeitig Hilfestellung zu leisten, falls dieses Verlangt wird.
Auch wenn es um die Sicherheit der Künstler geht, hierzu zählt auch, das drauf zu achten ist, wenn auf einer Tanzfläche Glassplitter u.a. liegen, das diese vor einem Auftritt gesäubert wird, auch muss die Tänzerin, der Tänzer vor Diebstahl geschützt werden.

(a)
Auch hat der Auftraggeber dafür zu sorgen das eine einwandfreie Tonwiedergabeanlage mit CD Player vorhanden ist, das die Künstler ( Stripperin ) ihre eignen Strip Show´s CD abspielen können. Ein hochwertiger CD Player kann von der Firma Red Mile Service gestellt werden.

(b)
Mittschnitt einer Strip Show, der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers ( Stripperin - Stripper ) von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- und Bildträgern, insbesondere Videoaufzeichnungen und Fotos vornehmen oder Film- oder Fernsehaufzeichnungen durchführen oder durchführen zu lassen.

(7)
Getränke und Speisen, für den Auftragnehmer, den Künstler ( Stripperin oder Stripper ) und deren Begleitung (jedoch höchstens eine Begleitperson), gehen auf Kosten des Auftraggebers, soweit dieses einen Wert von 30,- € pro Person, Preisaushang des Auftraggebers, nicht überschreitet.

(8)
Nebenabsprachen und Streichungen, Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen, der Vereinbarung (Vertrages) bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Streichungen in der Vereinbarung und in den Vereinbarungsbedingungen sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt.

(9) Vergütung,
die Gage ist unmittelbar nach dem Auftritt ( Strip Show) an den Künstler auszuzahlen, zu bedonen ist, das jeder Künstler als eingenständige Firma unterwegs ist und zur Rechnungstellung selbst verandwortlich ist. Jedoch behält sich der Künstler das Recht vor, auch kurz vor dem Event die Vergütung, Gage zu kassieren, im Regelfall wird jedoch nach dem Event Kassiert. Bei der Vergütung handelt es sich um eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des Auftittvollumens, Art und Dauer des Vermittelten Künstlers ( Stripperin oder Stripper ).

(a)
Steuer, der Auftragnehmer und der Künstler ( Stripper und Stripperin ) kommt für seine Steuern selbst auf.

(b)
Gagengeheimnis, der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, keinen Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn er ist gesetzlich dazu verpflichtet.

(c)
Gebühren und Bewilligungen, GEMA oder ähnliche Gebühren, sowie Darbietungs- Tanzbewilligungen gem. §29a der Gewerbeordnung sind Angelegenheit des Auftraggebers.

(d)
Konventionalstrafe, als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der Schuldhaften Vertragsverletzung das laut der Vereinbarung zu zahlende Entgelt, Vergütung vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche sind damit ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger dem Auftragnehmer durch die Vertragsverletzung entstandenen Reisekosten und Reisespesen.

(e)
Kann der Künstler (Stripperin) infolge von Krankheit die Vertragsleistungen nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus dieser Vereinbarung (AGB´s) (Vertrag). Nach Anforderung des Auftraggebers ist der Künstler verpflichtet, dem Auftraggeber die Erkrankung durch ärztliches Attest nachzuweisen. Natürlich wird der Künstler, ab bekannt werden des Ausfalles versuchen einen geeigneten Ersatz zu finden.

(f)
Risiko, das betriebliche und persönliche Risiko für die Ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer oder Künstler da er als einenständige Firma unterwegs ist, nicht verpflichtet die Veranstaltung durchzuführen.

(10)
Schlußbestimmungen:

(a)
Die Vereinbarung muss vom Auftraggeber nachweislich 14 Tage vor dem Event (Ausnahmen bei Kurzfristigen Buchungen von einer Stripperin oder Stripper ) an den Auftragnehmer zurück gesendet werden, auch erlangt die Unterschrift und die Vereinbarung des Auftragnehmers erst dann seine volle Gültigkeit, wenn die Vereinbarung nachweislich vom Auftraggeber an den Auftragnehmer geschickt wurde und der Auftragnehmer diese erhalten hat.

(b)
Auf der vorliegenden Vereinbarung ist ausschließlich deutsches recht anwendbar.

(c)
Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ergeben, wurde die Stadt Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart.

(d)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt beachtet hätten, entsprechendes gilt für Lücken dieser Vereinbarung.

(e)
Die Firma Red Mile Service Inhaber G. Fischer vermittelt auch selbstständige Künstler, die immer eigenverantwortlich unterwegs sind und selbst den Kunden in Eigenverantwortung die Rechnung stellen müssen, Red Mile Service übernimmt keine Haftung für diese Künstler ( Stripperin, Stripper ), auch nicht für einen Sachschaden denn die Künstler verurscht haben.

Falls Fragen zur Vereinbarung auftreten sollten, bitte rufen Sie uns an, wir werden dann alle Unklarheiten beseitigen.

Wenn Sie nun unsere AGB´s durchgelesen haben, können Sie nun Ihre Stripperin, Ihren Stripper mit Partystrip für ihren Junggesellenabschied in Erding Kelheim Fichtenau Wemding oder Straubing Donauwörth Schwäbisch Hall und Coburg Kulmbach oder für ganz Bayern buchen auch in Crailsheim Fürth Gunzenhausen Schwäbisch Hall. Wir vermitteln auch eine Stripperin nach Volkach und Kitzingen, Bad Berneck eine Stripperin vielleicht für Iphofen sowie Hallstadt und Manching Erding Wassertrüdingen Feucht. das ist alles kein Problem, alle Künstler fahren überall hin ob nach Bamberg, Würzburg so wie ganz Bayern ebenfalls Coburg auch ein paar andere Bundesländer kommen noch in frage wie Aalen Ellwangen Harburg Donauwörth und Nördlingen Langfurth, rufen Sie einfach an. Auch für einen Junggesellenabschied mit Strip.

 
   
   
 
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